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«Leider bin ich krank, wann kann ich die Lektion nachholen?»

«Morgen kann ich leider nicht in die Lektion kommen, weil ich krank bin.» 

Stell dir vor, du machst deinen Führerschein. Dafür sind beispielsweise 20 Stunden Praxis mit einem Fahrlehrer oder einer Fahrlehrerin vorgeschrieben. Du buchst diesen obligatorischen Fahrkurs bei einer Fahrschule deiner Wahl und bezahlt dafür den vereinbarten Preis.


Eine Nachhollektion buchen ist die logische Konsequenz
So weit so gut. Du hast bereits sieben Lektionen hinter dir, in der achten Lektion bist du krank und kannst nicht teilnehmen. Du rufst deinen Fahrlehrer an und teilst ihm mit, dass du die gebuchte Lektion nicht wahrnehmen kannst. Dein Fahrlehrer wird dich darauf hinweisen, dass du im Anschluss nochmals eine Lektion buchen musst, damit du auf die vorgeschriebene Anzahl Praxiseinheiten kommst. Die ausgefallene Lektion wird er dir mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht schenken.

Und ich bin ganz sicher, dass du nicht mit ihm streiten wirst, im Sinne von: «Schliesslich habe ich die Lektion bezahlt, somit müssen Sie diese an meine vorgeschriebenen Lektionen anrechnen, auch wenn ich nicht teilnehme.»

Würde dein Fahrlehrer das tolerieren, würde er damit eine Vorschrift verletzen.

Für gebuchte Hundekurse gilt dasselbe: Nachhollektionen müssen bezahlt werden
Auch bei den obligatorischen Hundekursen gibt es ganz klar die Regelung, wieviele Lektionen vorgeschrieben sind und dass nicht wahrgenommene Lektionen nachgeholt werden müssen. Dass diese dann regulär auch zusätzlich bezahlt werden müssen, erachte ich als selbstverständlich.

Ich frage mich öfters, wieso einige HundehalterInnen davon ausgehen, dass gebuchte Lektionen, die sie nicht wahrnehmen können – aus welchen Gründen auch immer – zu Lasten der Hundetrainerin gehen sollen. Selbst wenn das ganz klar in den Geschäftskonditionen festgehalten ist, reagieren Menschen beleidigt und gekränkt, wenn sie darauf hingewiesen werden.

Wunderheilung in fünf Minuten?
Oder sie und ihr Hund unterliegen einer Wunderheilung oder können den so wichtigen anderen Termin plötzlich verschieben und wollen dann doch noch kommen. Nun liegt der Ball also bei mir, sprich: Ich bin diejenige, die darauf hinweisen muss, dass ein Hund mit Zwingerhusten nicht teilnehmen darf oder ein Hund mit tierärztlichem, aktuellem Bewegungsverbot nicht in einen Kurs gehört. Und da ich ja jetzt absage, soll ich den Verlust selbst tragen. Sie wären ja jetzt gekommen. Clevere Strategie und gar nicht so unüblich. Das Wohl des Tieres steht dann an zweiter Stelle, also hinter der Geldbörse der Besitzerin bzw. des Besitzers.

Hier muss ich noch erwähnen, dass ich von meinen Kunden kein Arztzeugnis zugeschickt erhalten möchte, in der Erwartung, die Kosten gutgeschrieben zu bekommen. Ich bin keine Krankentaggeldversicherung oder Ausfallversicherung, die an Kunden Geld zurückerstatten kann.

Verbindlichkeit erwarte ich von mir und setze sie auch bei meinen Kunden voraus
Verbindlichkeit hat für mich sehr viel mit Professionalität zu tun. Und Profis sind wir in unserem Beruf als Hundefachperson. Verbindlichkeit beruht auf Gegenseitigkeit und sollte auch so gehandhabt werden, also auch von den Kunden.

Was ich mir wünsche
Ich wünsche mir für mich und für alle anderen HundetrainerInnen, dass wir nicht mehr um Kosten für ausgefallene Lektionen fighten müssen, sondern genauso ernst genommen werden in unseren Geschäftsbedingungen und in unserer Arbeit, wie das beispielsweise bei einem Fahrlehrer oder bei anderen Kursanbietern der Fall ist.

Das musste ich jetzt einfach mal schreiben, weil es für manche Kunden offenbar eine emotionale Angelegenheit ist, wenn sie auch noch bezahlen müssen, wenn sie oder ihr Hund krank sind oder aus anderen Gründen fehlen wollen oder müssen. Das tut mir zwar leid, Mitgefühl oder Verständnis habe ich, das findet aber nicht auf der Geschäftsebene statt.

In diesem Sinne:

«Ein ganz grosses Danke an alle meine vielen tollen Kundinnen und Kunden, die das verstehen und für welche die Konditionen auch selbstverständlich und selbstredend sind!»

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